Die Ausbildung zum Ultraleicht-Pilot

 
Allgemeines
Die Voraussetzungen
Die Flugschule
Die theoretische Ausbildung
Der Pyrotechnik-Lehrgang
Das Sprechfunkzeugnis BZF II
Die praktische Ausbildung
Die Prüfungen
Das Flugzeug
Der Flugplatz
Die Passagierflugberechtigung
Die Verlängerung der UL-Flugberechtigung
Flugzeug-Schlepp-Berechtigung (F-Schlepp)
Einweisung für PPL-Inhaber
Anerkennung anderer Flugausbildungen
 
 

Allgemeines

Die Geschichte der Ultraleichtfliegerei begann in den 80er Jahren. Mit viel Pioniergeist wurden damals Fluggeräte entwickelt, die mit einer Beschränkung auf das Notwendigste einen Motorflug ermöglichten. Einerseits wurden diese einfachen Fluggeräte nicht recht ernst genommen, andererseits wollten die Behörden auch einen gewissen Freiraum für neu Entwicklungen schaffen. So bezeichnete man die neuen Fluggeräte kurzerhand als Luftsportgeräte und befreite sie weitgehend von den strengen Auflagen der allgemeinen Luftfahrt. Die wesentlichen Beschränkungen bezogen sich auf das Maximalgewicht, eine Mindestgeschwindigkeit (die das Fluggerät ohne Strömungsabriß noch fliegen können muß) und auf die Lärmentwicklung.

In diesem Freiraum hat bis heute eine unglaubliche Entwicklung stattgefunden. Der Antrieb moderner Ultraleichtflugzeuge stellt heute eine fast optimale Synthese aus Ergonomie (Kraftstoffverbrauch), Leistungsfähigkeit und Umweltfreundlichkeit (Lärmentwicklung) dar. Mit Leistungsdaten wie einer Reichweite von bis zu 1200 Km, einer Reisegeschwindigkeit von 270 Km/h und einem Kraftstoffverbrauch von 12-14 l/h und mit Ausstattungsmerkmalen wie Kabinenheizung, Verstellpropeller, Einziehfahrwerk, GPS, Transponder etc. sind moderne, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge eine preiswerte und sehr sichere Alternative zu Motorflugzeugen der Echo-Klasse. Ultraleichtflugzeuge haben heute ein maximales Startgewicht von 450 kg und 1 oder 2 Sitzplätze. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von UL-Flugzeugen:

schwerkraftgesteuerte
UL-Flugzeuge

Der Pilot steuert das Flugzeug durch die Verlagerung des Schwerpunktes. Die Fluggeräte (z.B. motorisierte Hängegleiter oder Gleitschirme) sind offen oder halbverkleidet. Das Element Luft ist hierbei besonders intensiv zu erfahren.

aerodynamisch gesteuerte
UL-Flugzeuge

Diese Flugzeuge sind offen oder geschlossen und werden durch Höhen-, Seiten- und Querruder gesteuert. Die Ultraleichtflugschule Brilon bildet ausschließlich auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleicht-Flugzeugen aus.

Ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor ist das integrierte Rettungssystem: Nur in Ultraleichtflugzeugen kann im Notfall die Entfaltung eines Rettungsfallschirmes ausgelöst werden. Der gesamte Vorgang dauert 2-3 Sekunden; danach hängt das gesamte Flugzeug (inklusive Passagiere) an dem geöffneten Schirm und schwebt sanft zu Boden. Also nicht nur die schönste, sondern auch die sicherste Art zu fliegen !

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Die Voraussetzungen

Ein paar Voraussetzungen um die einfachste Art des Motorfliegens zu erlernen gibt es schon. Soweit möglich helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Erledigung einzelner Formalitäten. Das fängt z.B. mit dem gemeinsamen Ausfüllen der bei uns vorliegenden Vordrucken an. Im Einzelnen werden gefordert :

 

Mindestalter 16 Jahre

 

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

 

Polizeiliches Führungszeugnis

 

Erklärung über schwebende Strafverfahren

 

Nachweis der Kursteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
oder Führerscheinkopie >> wenn nach 1979 erworben

 

Kopie des Personalausweises

 

2 Passfotos

Weiterhin sollten Sie eine durchschnittliche physische und psychische Verfassung mitbringen. Eine http://daec.org/daec/aerzte.htmlAuflistung der flugärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf den Seiten des DAEC

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Die Flugschule

Die Ultraleicht-Flugschule Brilon wurde 1990 von Martin Busch gegründet. Mit über 30 Jahren Flugerfahrung auf den unterschiedlichsten Flugzeugmustern ist er kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen der Fliegerei. Oberste Priorität hat die Sicherheit, daher liegt ein Ausbildungsschwerpunkt auch in der Übung von Notfallverfahren, denn nur der Luftfahrzeugführer, der sein Flugzeug auch unter Ausnahmebedingungen sicher landen kann, wird die Faszination des Fliegens richtig genießen können. Weiterhin haben die individuelle Betreuung unserer Kunden und die hohe Flexibilität bei der Gestaltung des Ausbildung für unseren guten Ruf gesorgt. Und damit Sie auch glauben können was wir Ihnen erzählen, geben wir Ihnen gerne die Möglichkeit sich bei einigen unserer ehemaligen Flugschüler nach Ihrer Ausbildung bei uns zu erkundigen.

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Die theoretische Ausbildung

Für die theoretische UL-Ausbildung schreibt der Gesetzgeber 60 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern vor :

 

- Technik
- Meteorologie
- Luftrecht
- Navigation
- Verhalten in besonderen Fällen / Menschliches Leistungsvermögen

In unserem Theorie-Gesamtpaket werden ca. 80 Std. (incl. Pyrotechnik-Lehrgang) in o.g. Fächern und ca. 25 Std. für das Sprechfunkzeugnis BZF II unterrichtet. Darüber hinaus sind in dem Theorie-Ausbildungspaket zwei weitere Schulungstage vor der Theorie- Prüfung enthalten, um ggf. den gelernten Theoriestoff in einzelnen Schwerpunkten nochmals zu wiederholen bzw. zu üben. Das Schulungspaket beinhaltet u.a. den kompletten Fragenkatalog, von dem jede einzelne Frage Gegenstand des theoretischen Unterrichts ist. Dieses "mehr" an Theorie hat sich bei uns bestens bewährt und unsere äußerst geringe Durchfallquote gibt uns hierbei Recht !

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Der Pyrotechnik-Lehrgang

Der Pyrotechnik-Lehrgang ist ein fester Bestandteil der theoretischen Ausbildung und verfolgt nicht das Ziel, Sie zu einem professionellen Feuerwerker auszubilden (wie der Eine oder Andere vielleicht zunächst meinen möchte). Vielmehr stellt der Lehrgang eine notwendige Einweisung in die Sprengstoff-Unterklasse T2 dar, die zum berechtigten Umgang mit dem Rettungsgerät (pyrotechnisch ausgelöster Rettungsfallschirm) von Ultraleichtflugzeugen benötigt wird.

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Das Sprechfunkzeugnis BZF II

Das "Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst" (kurz BZF II) berechtigt zur Ausübung des Flugfunkdienstes in deutscher Sprache und ist für den UL-Piloten eigentlich nur für den Einflug in Kontrollzonen vorgeschrieben. Wir sehen diese Ausbildung jedoch als sinnvolle Ergänzung zur Ultraleichtflugberechtigung und haben sie daher in unsere theoretischen Ausbildung integriert. Dem UL-Piloten eröffnen sich dadurch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten zur Erweiterung des Einsatzspektrums seiner Ultraleichtfliegerei. Und von dem erweiterten Sicherheitsaspekt (den der Informations- und Flugwetterdienst per Funk bietet) einmal abgesehen, hat das Verständnis für den Ablauf auf Großflughäfen noch keinem UL-Piloten ernsthaft geschadet.

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Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfaßt 30 Flugstunden. Von diesen Stunden müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug absolviert werden. Die Ausbildungsinhalte im Einzelnen :

 

Mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.

 

Die selbstständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen im Alleinflug.

Die Durchführung von 2 Überlandflügen mit Fluglehrer mit einer jeweiligen Mindestdistanz von 200 Km einfache Flugstrecke ohne Zwischenlandung.

Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer und die Durchführung von Ziellandeübungen auf dem Flugplatz.

Die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb auf einem Flugplatz mit Mischflugbetrieb (Segel- u. Motorflugzeuge).

Die theoretische und praktische Unterweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie zum Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.

Nach der Bodeneinweisung in Flugplatz und Fluggerät beginnen wir die Schulung (natürlich im Doppelsitzer mit Fluglehrer an Bord) mit der Übung verschiedener Flugmanöver (Horizontal-, Kurven-, Steig- und Sinkflug). Dem Übungsschwerpunkt Start und Landungen (teilweise im Durchstartverfahren, sogenannte touch and go) folgt dann der eigentliche Ausbildungsschwerpunkt die Übung von Notfallverfahren. Nach den Ziellandeübungen haben Sie die Alleinflugreife erreicht und es folgt der beeindruckende Moment des ersten Alleinfluges. Bei den Alleinflügen hat der Flugschüler ständigen Funkkontakt mit dem Fluglehrer. Im Rahmen Ihrer weiteren Ausbildung folgen dann Starts und Landungen auch auf fremden Flugplätzen (mit und ohne Fluglehrer) sowie mehrere Überlandflüge (z.B. nach Borkum).

Während diesem zweiten Ausbildungsabschnitt werden fortlaufend Ziel- und Notlandeübungen durchgeführt.
Denn Fliegen heißt Landen !

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Die Prüfungen

Im Rahmen Ihrer SPL-F ( Sport-Piloten-Lizenz Beiblatt F für Luftsportgeräteführer ) Ausbildung bei uns, werden Sie folgende Prüfungen absolvieren :

Die theoretische
Ultraleicht-Prüfung

Die Prüfung zur theoretischen UL-Ausbildung erfolgt im Anschluß an den theoretischen Unterricht (natürlich nicht ohne vorher mit Ihnen, an zwei gesonderten Unterrichtstagen, die prüfungsrelevanten Details nochmals zu üben). Die Prüfung wird von unserem DAEC-Prüfer in den Tagungsräumen, wo bereits der Unterricht stattgefunden hat, abgenommen. Hierbei werden in jedem Unterrichtsfach 40 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gelöst.

Die Prüfung zum
Pyrotechnik-Lehrgang

In diesem Kurztest zum Pyrotechnik-Lehrgang wird der Lehrstoff der Einweisung zum Umgang mit Sprengmitteln der Unterklasse T2 direkt im Anschluß an die Unterweisung von dem Fluglehrer schriftlich abgefragt.

Die BZF II
Prüfung

Die BZF II Prüfung erfolgt in unserem Fall bei der Bundesnetzagentur in Köln (ggf. auch in anderen Dienststellen möglich) und beinhaltet neben der theoretischen Prüfung (mit 100 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren) eine praktische Überprüfung der Funksprechverfahren durch einen erfahrenen Fluglotsen des Flughafens Köln.

Die praktische
Ultraleicht-Prüfung

Im Anschluß an die praktische Ausbildung wird auf Ihrem Schulflugzeug die praktische Überprüfung Ihres erworbenen Flugkönnens durch unseren DAeC-Prüfer abgenommen. Diese Überprüfung findet in der für Sie gewohnten Umgebung Ihres Ausbildungsflugplatzes statt. Im Einzelnen werden Not- und Ziellandeübungen, sowie ein selbstständig vorbereiteter und durchgeführter Überlandflug verlangt. Der Prüfer ist hierbei immer mit an Bord. Also alles Übungen, die Sie im Laufe Ihrer Ausbildung bei uns längs verinnerlicht haben. Im Anschluß an diesen letzten Ausbildungsabschnitt erhalten Sie Ihre lange ersehnte Sport-Piloten-Lizenz.

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Das Flugzeug

Die UL-Flugschule Brilon setzt derzeit zwei moderne, dreiachs-gesteuerte Ultraleichtflugzeuge vom Typ Condor TL 232 ein. Ein paar 2 Bilder je ca. 18 KBBilder dieses geschlossenen Zweisitzers können Sie in unserer Galerie betrachten. Dieses Flugzeug steht Ihnen auch nach Ihrer Ausbildung zum Charter zur Verfügung. Selbstverständlich besitzt unser Flugzeug eine Vollkasko- und Passagierhaftpflichtversicherung und wird regelmäßig von erstklassigen Fachkräften gewartet. Nachfolgend ein paar Leistungsdaten des wirklich sehr "gutmütigen" Ultraleichtflugzeuges :

  - Höchstgeschwindigkeit 190 Km/h
- Reisegeschwindigkeit 150 Km/h / 170 Km/h
- Leergewicht 280 Kg
- max. Startgewicht 450 Kg
- Spannweite 10,60 m
- Startstrecke 150 m / 120 m
- Reichweite 700 Km / 600 Km
- Verbrauch ca. 12 l/h / ca. 14 l/h
- Motor Rotax (4-Takt) 912 UL / S
- Leistung 80 PS / 100 PS

- Geräuchentwicklung

56 dbA

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Der Flugplatz

Der Flugplatz Brilon stellt die ideale Basis für unsere Ausbildung dar. Aufgrund der Asphaltpiste können wir nahezu das ganze Jahr über Fliegen. In der traumhaft schönen Landschaft des Hochsauerlandes gelegen, ermöglicht er uns erlebnisreiche Flüge ( z.B. zu den Bruchhausener Steinen, nach Winterberg oder zur Edertalsperre ) im allernächsten Umfeld ( max. 20 min. ). Auch das nahegelegene Städtchen http://www.brilon.de/Brilon ist inzwischen im Internet vertreten und hat Einiges zu bieten. In dem direkten Umfeld des Flugplatzes befinden sich ein Gaststätte, ein Campingplatz, ein Kinderspielplatz und Ferienwohnungen, um Ihnen und Ihrer Familie den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestaltet. In unserer 3 Bilder ges. ca. 125 KBGalerie finden Sie eine Luftaufnahme, einen Ausschnitt der ICAO-Karte sowie die Sichtanflugkarte zum Flugplatz Brilon. Hier nun noch ein paar Fact´s zum Flugplatz :

  Flugplatz Brilon EDKO
Koordinaten 51 24,2N / 08 38,5E
Höhenlage 460m NN
Start- / Landebahn 600m Asphalt
Bahn Ausrichtung 07 / 25

Platzfrequenz

129,375 MHz

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Die Passagierflugberechtigung

Wenn Sie mit dem Ultraleichtflugzeug einen Passagier befördern wollen, benötigen Sie eine Passagierflugberechtigung, die vom DAeC ausgestellt wird. Hierzu müssen Sie mindestens 5 Überlandflüge (davon zwei, mit einer Entfernung von mehr als 200 Km) nachweisen. Weiterhin ist es wichtig, das der Pilot mit dem jeweiligen UL-Muster vertraut (Aufbau u. Ausrüstung des Flugzeuges und Beherrschung in allen Flugzuständen) ist und innerhalb der vorangegangenen 90 Tage min. 3 Starts u. Landungen durchgeführt hat.

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Die Verlängerung der UL-Flugberechtigung

Die Ultraleicht-Flugberechtigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Um die Flugberechtigung zu verlängern muß innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Berechtigung folgende Flugpraxis nachgewiesen werden :

  12 Flugstunden
 1 Überprüfungsflug (Eine Flugstunde mit Fluglehrer)

12

Starts- u. Landungen

Die geleisteten Flugzeiten sind gegenseitig anrechenbar (für Motorflug und Motorsegler).

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Flugzeug-Schlepp-Berechtigung (F-Schlepp)

Voraussetzungen: Gültiger SPL-F, 30 Std. Mindestflugzeit (Darin sind mindestens fünf Flugstunden auf dem Dreiachs-Typ enthalten, auf dem die Schleppberechtigung erworben werden soll), 5 Starts im Segelflugzeug (im F-Schlepp) sowie 5 selbstständig durchgeführte F-Schlepps in der Schleppmaschine.

Die F-Schlepp-Berechtigung berechtigt Sie zum Schleppen von Segelflugzeugen und Ultraleicht-Segelflugzeugen bis zu einem Abfluggewicht des Segelflugzeuges von 600 Kg.

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Einweisung für PPL-Inhaber

Piloten mit gültigem PPL (Motorflugzeug und Reisemotorsegler) benötigen zur Ultraleicht-Flugberechtigung lediglich eine praktische und theoretische Einweisung (Theorie: Einweisung in das Rettungssystem etc. Praxis: min. 1 Flugstunde und 10 Landungen). Es ist keine Theorie- oder Praxis-Prüfung erforderlich.

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Anerkennung anderer Flugausbildungen

Für Piloten mit anderen Flugausbildungen (z.B. Hängegleiter oder Gleitsegel) gibt es unter gewissen Voraussetzungen auch Anerkennungsmöglichkeiten für die Ultraleicht-Flugausbildung. Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, klären wir Sie im Einzelfall gerne auf.

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